Ziel der langen Arbeit zur Einführung eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 ist die abschließende Zertifizierung nach ISO 14001. Sie haben dann für das Erste Ihre Arbeit geschafft, jedoch warten auch nach der Zertifizierung Herausforderungen auf Sie. Zunächst werden Ihnen jedoch die Belange der DIN Zertifizierung nach ISO 14001 näher gebracht. Ihren bestehenden oder potenziellen Kunden das Vertrauen zu geben, dass die Organisation in Übereinstimmung mit ISO 14001 arbeitet, ist einer der grundlegenden Zwecke einer DIN Zertifizierung nach ISO 14001 des Umweltmanagementsystems. Ein hohes Vertrauen aus Kundensicht verbessert gleichzeitig das Image Ihres Unternehmens in den Augen Ihrer Kunden.
Außerdem bietet ein funktionierendes Umweltmanagementsystem ISO 14001 eine erhöhte Rechtssicherheit für das Unternehmen bzw. Organisation. Dies kann gegebenenfalls zur Vermeidung von Verlusten durch mögliche Umwelthaftungsrisiken beitragen. Ein wichtiger Vorteil der DIN Zertifizierung nach ISO 14001 besteht darin, dass Sie durch zertifizierte, unabhängige Auditoren Ihre Managementkonformität nach ISO 14001 Umweltmanagement bescheinigen und/oder Hinweis auf potenzielle Verbesserungsmöglichkeiten geben lassen. Dies schafft die notwendige Transparenz im Unternehmen und natürlich auch beim Kunden selbst.
Ihre Ausbildungen rund ums Umweltmanagementsystem
Mit unseren Ausbildungen Basiswissen Umweltmanagement, Interner Umweltauditor ISO 14001 sowie der Ausbildung Umweltmanagementbeauftragter ISO 14001 bilden wir Sie zu allen Aufgaben im UM-System aus – von der Einführung, über die dauerhafte Betreuung sowie Auditierung bis hin zur kontinuierlichen Weiterentwicklung.
Alle diese Ausbildungsschritte können Sie dabei auch als zeit- und ortsunabhängiges E-Learning absolvieren. Laden Sie sich für eine komplette Übersicht einfach unseren Katalog kostenfrei herunter.
ISO 14001 Zertifizierung – warum ist ein Vor-Audit sinnvoll?
Noch bevor es zur eigentlichen DIN Zertifizierung nach ISO 14001 kommt, können Sie Ihr aufgebautes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 einem sogenannten ”Vor-Audit” unterziehen. Dabei prüft Ihr Zertifizierungsauditor, ob Ihr Umweltmanagementsystem bereits alle nötigen Normforderungen der ISO 14001 abdeckt.
Sinnvoll ist ein Vor-Audit in dem Falle, dass Sie Ihr Managementsystem ohne die Mithilfe eines fachkundigen Beraters auf gebaut haben, denn es bietet die Möglichkeit zur Beseitigung von Missverständnissen und Sie können bereits eine Beziehung mit dem Auditor aufbauen.
Wie sieht der Ablauf der Erstzertifizierung aus ?

Der Ablauf Ihrer Zertifizierung bei der Einführung Ihres Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 läuft in 2 Stufen ab – dem Zertifizierungsaudit der Stufe I und dem Zertifizierungsaudit der Stufe II.
Im Zertifizierungsaudit der Stufe I werden zunächst Ihre Dokumente umfassend unter die Lupe genommen. Dabei überprüft Ihr Auditor vor Ort, ob die Normforderungen der ISO 14001 an Ihr Umweltmanagementsystem erfüllt wurden. Außerdem macht er sich mit den mit den Tätigkeiten der Organisation vertraut & plant die Herangehensweise an das Audit. Im Zuge der Beurteilung des Standorts und den damit einhergehenden standortspezifischen Bedingungen kann Ihr Auditor den Erfüllungsgrad für das Zertifizierungsaudit der Stufe II ermitteln.
Nach der Dokumentation des Auditergebnisses der Stufe I kann ein möglicher Handlungsbedarf aufgedeckt werden. Diesen sollte man vor Umsetzung des Zertifizierungsaudits der Stufe II abstimmen und eliminieren. So haben Sie vor dem 2. Zertifizierungsaudit noch Handlungsspielraum und können durch eventuelle Korrekturen den Erhalt Ihres Zertifikats sichern.
Im Rahmen des Zertifizierungsaudit der Stufe II erfolgt die Feststellung der Konformität des Umweltmanagementsystems und aller normativer Dokumente den relevanten Forderungen der ISO 14001. Natürlich wird dies durch Ihren Zertifizierungsauditor gemeinsam vor Ort durchgeführt.
Ist das Audit vollständig durchgeführt, werden die Ergebnisse in einem Auditbericht zusammengefasst und verbindlich dokumentiert. In einem Abschlussgespräch mit Ihrem Auditor erhalten Sie dann einen genauen Überblick über den Auditverlauf, eine detaillierte Ergebnisdarstellung und Empfehlungen hinsichtlich möglicher Nichtkonformitäten und Verbesserungspotenziale für Ihr Unternehmen.
Re-Zertifizierung
Haben Sie erst mal Ihre Zertifizierung erreicht, heißt dies nicht, dass Sie dieses ewig behalten können. Bereits in der Norm 14001 ist eine kontinuierliche Verbesserung des UM-Systems gefordert. Daher sind Sie auch nach dem Erhalt Ihres Zertifikats verpflichtet an Ihrem UM-System zu arbeiten und dieses aktuell zu halten. Denn nach spätestens 1 Jahr des letzten Audittages des Zertifizierungsaudits der Stufe II, wird Ihr UM-System erneut unter die Lupe genommen.

An dieser Stelle folgt das 1. Überwachungsaudit. Keine Sorge das Überwachungsaudit ist längst nicht so umfangreich wie Ihr Zertifizierungsaudit der Sufe II. In jedem Überwachungsaudit prüft der Auditor nur davor vorgesehene Normabschnitte hinsichtlich derer Erfüllung.
Nach weiteren 12 Monaten findet ein zweites Überwachungsaudit statt und nach drei Jahre nach der Erstzertifizierung findet dann das Rezertifizierungsaudit statt.
Aufgaben des Umweltbeauftragten bei der ISO 14001 Zertifizierung des Umweltmanagementsystems
Der Umweltmanagementbeauftragte (UMB) übernimmt bei der Zertifizierung diese üblichen Aufgaben:
Vorbereitung: Der UMB entscheidet über die Auditart (Normen, Kombi, ..) und den Zertifizierer / Gutachter, stellt die Grunddaten (Fragebogen) bereit,
vereinbart die Vertragsschließung und bestätigt den Einsatz des vorgesehenen Auditors
Zur Audit Stufe 1: Der UMB stellt die Dokumentation zur Dokumentenprüfung bereit, spricht des Auditplan ab, verteilt interne Informationen an Mitarbeiter und kommuniziert bzw. organisiert das Audit
Beteiligung: Der UMB nimmt am Eröffnungsgespräch teil, begleitet zum Teil den Zertifizierungsauditors/ Gutachter, unterstützt den Auditor und die Mitarbeiter und beteiligt sich am Abschlussgespräch
Nachbearbeitung: Der UMB wertet das Audit und den Auditbericht aus. Ggf. regelt er die Durchführung von Anpassungs-, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen. Er kümmert sich ggf. um die eigene Verifizierung bzw. das Nachaudit; ggf. beantragt er die EMAS-Registrierung und Fertigstellung / Veröffentlichung der EMAS-Umwelterklärung.